Wie sieht die Regelung für die Strandbewirtschaftung (Strandkorbvermieter, Strandgastronomen etc.) aus? (Rostock/Warnemünde)
cdukaiserbad2020-04-07T13:42:34+02:00Strandkorbvermieter dürfen ihre Strandkörbe nicht mehr vermieten, da sie laut § 1 Absatz 5 der Verordnung für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Mit Wirkung vom 21.03.2020 dürfen Gastronomen nicht mehr öffnen. Ausnahmen bestehen für Liefer- und Abholservices.