Ja, wenn sich das Gewässer im Umfeld des eigenen Wohnbereichs befindet. Wenn Sie also am See leben und dort einen Liegeplatz haben und sich sportlich betätigen wollen. Zu beachten ist aber, dass Sportboothäfen nicht geöffnet sein dürfen. Ein Ausflug von dort aus ist also nicht möglich.

Müssen sie allerdings erst durchs Land reisen, leider nein. Für die Zeit von Karfreitag bis Ostermontag gilt eine Sonderregelung nach § 4a. Diese untersagt tagestouristische Ausflüge (auf die Ostseeinseln, Ostseeküste, Seenplatte). Darunter fällt auch ein Ausflug nach Warnemünde, Rügen oder an die
Mecklenburgische Seenplatte.

Kurzum: Sie können sich sportlich betätigen, bleiben Sie dazu aber in der Nähe Ihres Zuhauses.