Tagestouristen aus anderen Bundesländern dürfen generell nicht mehr nach MV reisen. Bei Bewohnern MVs ist dies laut Verordnung nicht generell untersagt. Allerdings gilt das am 22.03.2020 ausgesprochene Kontaktverbot sowie eine neue Regelung für die Ostertage: Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 00:00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24:00 Uhr, ist es den Einwohnern Mecklenburg Vorpommerns laut § 4a SARS-CoV-2-BekämpfV untersagt, tagestouristische Ausflüge, etwa auf die Ostseeinseln, an die Ostseeküste und an die Mecklenburgische Seenplatte, zu unternehmen.