Das Verbot der Reisen aus privatem Anlass umfasst auch Reisen, die das Aufsuchen oder Benutzen der angegebenen touristischen Objekte zu privaten Zwecken zum Ziel haben. Dies gilt für Personen, die ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. Ebenso darin eingeschlossen sind Reisen mit eigenem oder gemieteten Boot oder Caravan.