Erst- und Zweitwohnsitz

Dürfen wir unsere Familie (zum Beispiel Großeltern) in Mecklenburg- Vorpommern über Ostern besuchen?

2020-04-07T13:25:13+02:00

Ja, Sie dürfen Ihre Kernfamilie mit Hauptwohnsitz in MV zu privaten Zwecken besuchen. Das gilt auch, wenn Sie nicht in Mecklenburg- Vorpommern leben. Geregelt sind diese Ausnahmen in den § 4 und § 4a der SARS-CoV-2-BekämpfV. Bitte beachten Sie aber, dass gerade die Großeltern zur Risikogruppe gehören können. Prüfen Sie deshalb noch einmal die Notwendigkeit des Besuches.

Dürfen wir unsere Familie (zum Beispiel Großeltern) in Mecklenburg- Vorpommern über Ostern besuchen?2020-04-07T13:25:13+02:00

Darf ich auf meinem Grundstück ein Osterfeuer machen?

2020-04-07T13:13:09+02:00

Sie dürfen auf Ihrem Grundstück ein Osterfeuer machen, allerdings ohne Freunde und Gäste. Zugelassen sind die in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Laut § 6 der SARS-Cov-2-BekämpfV sind Zusammenkünfte feiernder Menschen unzulässig.

Darf ich auf meinem Grundstück ein Osterfeuer machen?2020-04-07T13:13:09+02:00

Dürfen Ehepartner, die in getrennten Haushalten leben, ihre Ehepartner mit Erstwohnsitz in MV besuchen? Wie sieht es mit der Familie aus?

2020-04-07T13:21:21+02:00

Ja. Ehe- und Lebenspartner sowie die Kernfamilie dürfen besucht werden. Allerdings muss mit örtlichen Kontrollen gerechnet werden, in denen die Verwandtschaft nachgewiesen werden muss. Um möglichst schnell zur Normalität zurückkehren zu können, bitten wir dringend darum solche Reisen und Besuche aufzuschieben.

Dürfen Ehepartner, die in getrennten Haushalten leben, ihre Ehepartner mit Erstwohnsitz in MV besuchen? Wie sieht es mit der Familie aus?2020-04-07T13:21:21+02:00

Dürfen Dauercamper, die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, tagsüber auf ihren Dauercamping-Standplatz und Reparaturen/Arbeiten vornehmen?

2020-04-07T13:19:38+02:00

Grundsätzlich ja, allerdings darf der Aufenthalt nicht zum touristischen Zweck werden (Erholung, Übernachtung etc.). Ferner sei auf die zweite Verordnung hingewiesen, die besagt, dass sich nur maximal 2 Personen (oder dem Hausstand angehörige) in der Gartenparzelle befinden. Ein „Feierabendbier“ mit Gartennachbarn oder dergleichen sind untersagt.

Dürfen Dauercamper, die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, tagsüber auf ihren Dauercamping-Standplatz und Reparaturen/Arbeiten vornehmen?2020-04-07T13:19:38+02:00

Darf man als Zweitwohnsitzinhaber in den Ort kommen um jetzt Hausputz etc. durchzuführen?

2020-04-07T13:17:46+02:00

Zweitwohnungsbesitzer, die ihren Hausputz durchführen möchten, dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern reisen, weil die Ausnahmevorschrift zweiter Wohnsitz nur bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit (Arbeitsplatz oder selbständige Tätigkeit in M-V) greift.

Darf man als Zweitwohnsitzinhaber in den Ort kommen um jetzt Hausputz etc. durchzuführen?2020-04-07T13:17:46+02:00

Wie ist mit Personen umzugehen, die jetzt ihren Zweitwohnsitz in MV nutzen wollen und von anderen Regionen einreisen? (Rügen)

2020-04-07T13:14:41+02:00

Nur Personen, die einen Zweitwohnsitz in MV haben und hier erwerbsmäßig oder selbstständig tätig sind, dürfen nach MV einreisen. Siehe dazu §4 Absatz 5 der Verordnung.

Wie ist mit Personen umzugehen, die jetzt ihren Zweitwohnsitz in MV nutzen wollen und von anderen Regionen einreisen? (Rügen)2020-04-07T13:14:41+02:00
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