Ja, Sie dürfen Ihre Kernfamilie mit Hauptwohnsitz in MV zu privaten Zwecken besuchen. Das gilt auch, wenn Sie nicht in Mecklenburg- Vorpommern leben. Geregelt sind diese Ausnahmen in den § 4 und
§ 4a der SARS-CoV-2-BekämpfV.
Bitte beachten Sie aber, dass gerade die Großeltern zur Risikogruppe gehören können. Prüfen Sie deshalb noch einmal die Notwendigkeit des Besuches.