Sie dürfen auf Ihrem Grundstück ein Osterfeuer machen, allerdings ohne Freunde und Gäste. Zugelassen sind die in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Laut § 6 der SARS-Cov-2-BekämpfV sind Zusammenkünfte feiernder Menschen unzulässig.
Sie dürfen auf Ihrem Grundstück ein Osterfeuer machen, allerdings ohne Freunde und Gäste. Zugelassen sind die in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Laut § 6 der SARS-Cov-2-BekämpfV sind Zusammenkünfte feiernder Menschen unzulässig.