Gesundheitstourismus/ Kurwesen

Kann auch für öffentliche Betriebe und Auszubildende Kurzarbeitergeld (KuG) beantragt werden?

2020-04-07T14:27:35+02:00

Auch für öffentliche Betriebe gibt es grundsätzlich Kurzarbeitergeld. Betriebe i.S. der KuG-Vorschriften sind zum Beispiel auch Verwaltungen jeder Art (Behörden), Schulen, Krankenhäuser, Kurkliniken oder Kindergärten. Allerdings kommt KuG aus wirtschaftlichen Gründen für öffentliche Betriebe regelmäßig nicht in Betracht, wohl aber KuG wegen eines unabwendbaren Ereignisses. Betriebsstörungen wegen der aktuellen Corona-Krise (erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall nach § 96 ff SGB III) sind als unabwendbares Ereignis einzuordnen, so dass hier KuG auch für öffentliche Betriebe gewährt werden kann. Auch Auszubildende haben grundsätzlich einen Anspruch auf KuG, da auch bei Ihnen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, Ziffer 2.6 (6) / Seite 21 der fachlichen Weisung [...]

Kann auch für öffentliche Betriebe und Auszubildende Kurzarbeitergeld (KuG) beantragt werden?2020-04-07T14:27:35+02:00

Ist ein Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur- und Reha- Einrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins geplant oder möglich? (Bäderverband)

2020-04-07T14:23:00+02:00

Bereits durchgesetzt. In der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern heißt es in § 4 Absatz 2: „Reisen zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind untersagt“. Diese Vorschrift ist am 16. März 2020 in Kraft getreten.

Ist ein Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur- und Reha- Einrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins geplant oder möglich? (Bäderverband)2020-04-07T14:23:00+02:00
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