Kann auch für öffentliche Betriebe und Auszubildende Kurzarbeitergeld (KuG) beantragt werden?
cdukaiserbad2020-04-07T14:27:35+02:00Auch für öffentliche Betriebe gibt es grundsätzlich Kurzarbeitergeld. Betriebe i.S. der KuG-Vorschriften sind zum Beispiel auch Verwaltungen jeder Art (Behörden), Schulen, Krankenhäuser, Kurkliniken oder Kindergärten. Allerdings kommt KuG aus wirtschaftlichen Gründen für öffentliche Betriebe regelmäßig nicht in Betracht, wohl aber KuG wegen eines unabwendbaren Ereignisses. Betriebsstörungen wegen der aktuellen Corona-Krise (erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall nach § 96 ff SGB III) sind als unabwendbares Ereignis einzuordnen, so dass hier KuG auch für öffentliche Betriebe gewährt werden kann. Auch Auszubildende haben grundsätzlich einen Anspruch auf KuG, da auch bei Ihnen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, Ziffer 2.6 (6) / Seite 21 der fachlichen Weisung [...]