Bereits durchgesetzt.
In der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern heißt es in § 4 Absatz 2:
„Reisen zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind untersagt“. Diese Vorschrift ist am 16. März 2020 in Kraft getreten.