Wer darf noch öffnen? Welche Beschränkungen?

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Können „nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen“ unter § 3 der Verordnung ergänzt werden? Formulierungsvorschlag DJH: Der Betrieb von nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen (z. B. Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendbildungseinrichtung, Jugendherberge, Schullandheim, Ferienlager) wird untersagt.“  Bezug auf § 45 (1) 2. Satz SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (DJH)

2020-04-07T13:54:23+02:00

Vorschlag wurde an Task Force Corona im WM weitergegeben.

Können „nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen“ unter § 3 der Verordnung ergänzt werden? Formulierungsvorschlag DJH: Der Betrieb von nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen (z. B. Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendbildungseinrichtung, Jugendherberge, Schullandheim, Ferienlager) wird untersagt.“  Bezug auf § 45 (1) 2. Satz SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (DJH)2020-04-07T13:54:23+02:00

Darf der Dönerladen um die Ecke noch öffnen?

2020-04-07T13:51:20+02:00

Nach Inkrafttreten der zweiten Verordnung vom 21.03.2020 sind Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes für den Publikumsverkehr zu schließen. Dies gilt auch für den Dönerladen um die Ecke. Ausnahme: Ein Außerhausverkauf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung darf stattfinden. Allerdings ist der Verzehr innerhalb eines Umkreises von 50m zu diesen Bereichen unzulässig.

Darf der Dönerladen um die Ecke noch öffnen?2020-04-07T13:51:20+02:00

Wie sollen sich Inhaber von Läden mit Doppelnutzung (Verkauf und Handwerk z. B. Fahrradladen mit Werkstatt und Haushaltsbedarf mit Messerschleifen, Verkauf und Dienstleistung z. B. Verkauf Handarbeit und Wäscherei) verhalten? (Seenplatte)

2020-04-07T13:45:12+02:00

In der Verordnung ist klar geregelt, wer öffnen darf und wer nicht. Ein Fahrradladen beispielsweise hat keine medizinische Notwendigkeit oder zählt nicht zum Lebensmitteleinzelhandel und hat damit geschlossen zu bleiben. Die Werkstatt hingegen als Dienstleister darf geöffnet sein. Siehe dazu § 1 Absatz 3.

Wie sollen sich Inhaber von Läden mit Doppelnutzung (Verkauf und Handwerk z. B. Fahrradladen mit Werkstatt und Haushaltsbedarf mit Messerschleifen, Verkauf und Dienstleistung z. B. Verkauf Handarbeit und Wäscherei) verhalten? (Seenplatte)2020-04-07T13:45:12+02:00

Wie sieht die Regelung für die Strandbewirtschaftung (Strandkorbvermieter, Strandgastronomen etc.) aus? (Rostock/Warnemünde)

2020-04-07T13:42:34+02:00

Strandkorbvermieter dürfen ihre Strandkörbe nicht mehr vermieten, da sie laut § 1 Absatz 5 der Verordnung für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Mit Wirkung vom 21.03.2020 dürfen Gastronomen nicht mehr öffnen. Ausnahmen bestehen für Liefer- und Abholservices.

Wie sieht die Regelung für die Strandbewirtschaftung (Strandkorbvermieter, Strandgastronomen etc.) aus? (Rostock/Warnemünde)2020-04-07T13:42:34+02:00
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