Unsere Mutter wohnt in der Nähe von Bad Doberan und ist jetzt 85 Jahre alt. Mein Bruder kommt aus Dresden und ich aus Duisburg. Wir helfen ihr regelmäßig und wechselweise in Haus und Garten und erledigen die Dinge, die Sie nicht mehr alleine machen kann – wie schwere Sachen einkaufen, Gartenarbeiten und Reparaturen am und im Haus erledigen.Jetzt haben Sie MV „abgesperrt“ und wir würden gerne wissen, ob der Besuch bei meiner Mutter damit auch nicht mehr erlaubt ist.

2020-04-07T13:58:43+02:00

Nach § 4 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV sind touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern bis mindestens 19.04.2020 untersagt. Private Besuche sollen dabei auf ein Minimum beschränkt werden, sind aber grundsätzlich, gerade in dem von Ihnen beschriebenen Fall (Hilfe bei älteren Familienangehörigen), erlaubt. Ob eine Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern erfolgen darf, entscheiden aber letztendlich im Einzelfall immer die Kollegen der Landespolizei, die ggf. Kontrollen vor Ort durchführen.