Nach § 4 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV sind touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern bis mindestens 19.04.2020 untersagt.

Private Besuche sollen dabei auf ein Minimum beschränkt werden, sind aber grundsätzlich, gerade in dem von Ihnen beschriebenen Fall (Hilfe bei älteren Familienangehörigen), erlaubt. Ob eine Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern erfolgen darf, entscheiden aber letztendlich im Einzelfall immer die Kollegen der Landespolizei, die ggf. Kontrollen vor Ort durchführen.