Patienten dürfen nach wie vor zu sogenannten Anschlussheilbehandlungen anreisen. Dies sind notwendige, sich direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließende, indizierte Maßnahmen.
Patienten dürfen nach wie vor zu sogenannten Anschlussheilbehandlungen anreisen. Dies sind notwendige, sich direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließende, indizierte Maßnahmen.