Projektträgern wird empfohlen, sich bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde zu informieren. Bund und EU Kommission sind derzeit in Abstimmung praktikabler Lösungen, wie beispielsweise einer kostenneutralen Verlängerung der Projekte.
ESF Fondsverwaltung: Die Projektträger/Zuwendungsempfänger/innen sind aufgefordert, selbstständig zu prüfen, ob Verschiebungen, Anpassungen oder Absagen von Aktivitäten und Angebotsformaten erforderlich werden und welche notwendigen Änderungen sich daraus für die Projektumsetzung ergeben. Die Projektträger senden eine entsprechende Änderungsmitteilung mit kurzer Begründung (per Email) an die Bewilligungsbehörde. Die ESF-Fondsverwaltung sichert zu, dass Projektträgern/ Zuwendungsempfänger/
innen keine Nachteile aufgrund dieser erforderlichen Projektanpassungen entstehen werden (z. B. soll bei verzögerter oder nicht vollständig erfüllter Zielerreichung keine Reduzierung der Fördermittel erfolgen). Diese Regelung ist zunächst bis 20.04.2020 befristet.
Für die Frage nach Verlängerung des Bewilligungszeitraumes sollten sich die Projektträger ebenfalls an die Bewilligungsbehörde wenden.
Nachtrag: Eine Ausweitung der ESF-Regelung wird auch gegenwärtig für den EFRE diskutiert und erarbeitet.