Wie ist mit Personen umzugehen, die jetzt ihren Zweitwohnsitz in MV nutzen wollen und von anderen Regionen einreisen? (Rügen)

2020-04-07T13:14:41+02:00

Nur Personen, die einen Zweitwohnsitz in MV haben und hier erwerbsmäßig oder selbstständig tätig sind, dürfen nach MV einreisen. Siehe dazu §4 Absatz 5 der Verordnung.