FAQs

Sind Vermieter verpflichtet, Gästen für Buchungen bis 19.4. Geld zu erstatten oder dürfen sie auch eine Gutschrift/Voucher für einen Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt ausstellen?

2020-04-07T14:03:53+02:00

Gäste haben einen Anspruch auf Erstattung. Siehe dazu auch https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html Allerdings ist es auch im Interesse der Vermieter Gäste über Gutschriften, Umbuchungen etc. zu binden und somit Liquiditätsengpässe zu mindern.

Sind Vermieter verpflichtet, Gästen für Buchungen bis 19.4. Geld zu erstatten oder dürfen sie auch eine Gutschrift/Voucher für einen Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt ausstellen?2020-04-07T14:03:53+02:00

Unsere Mutter wohnt in der Nähe von Bad Doberan und ist jetzt 85 Jahre alt. Mein Bruder kommt aus Dresden und ich aus Duisburg. Wir helfen ihr regelmäßig und wechselweise in Haus und Garten und erledigen die Dinge, die Sie nicht mehr alleine machen kann – wie schwere Sachen einkaufen, Gartenarbeiten und Reparaturen am und im Haus erledigen.Jetzt haben Sie MV „abgesperrt“ und wir würden gerne wissen, ob der Besuch bei meiner Mutter damit auch nicht mehr erlaubt ist.

2020-04-07T13:58:43+02:00

Nach § 4 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV sind touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern bis mindestens 19.04.2020 untersagt. Private Besuche sollen dabei auf ein Minimum beschränkt werden, sind aber grundsätzlich, gerade in dem von Ihnen beschriebenen Fall (Hilfe bei älteren Familienangehörigen), erlaubt. Ob eine Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern erfolgen darf, entscheiden aber letztendlich im Einzelfall immer die Kollegen der Landespolizei, die ggf. Kontrollen vor Ort durchführen.

Unsere Mutter wohnt in der Nähe von Bad Doberan und ist jetzt 85 Jahre alt. Mein Bruder kommt aus Dresden und ich aus Duisburg. Wir helfen ihr regelmäßig und wechselweise in Haus und Garten und erledigen die Dinge, die Sie nicht mehr alleine machen kann – wie schwere Sachen einkaufen, Gartenarbeiten und Reparaturen am und im Haus erledigen.Jetzt haben Sie MV „abgesperrt“ und wir würden gerne wissen, ob der Besuch bei meiner Mutter damit auch nicht mehr erlaubt ist.2020-04-07T13:58:43+02:00

Können „nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen“ unter § 3 der Verordnung ergänzt werden? Formulierungsvorschlag DJH: Der Betrieb von nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen (z. B. Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendbildungseinrichtung, Jugendherberge, Schullandheim, Ferienlager) wird untersagt.“  Bezug auf § 45 (1) 2. Satz SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (DJH)

2020-04-07T13:54:23+02:00

Vorschlag wurde an Task Force Corona im WM weitergegeben.

Können „nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen“ unter § 3 der Verordnung ergänzt werden? Formulierungsvorschlag DJH: Der Betrieb von nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen (z. B. Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendbildungseinrichtung, Jugendherberge, Schullandheim, Ferienlager) wird untersagt.“  Bezug auf § 45 (1) 2. Satz SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (DJH)2020-04-07T13:54:23+02:00

Darf der Dönerladen um die Ecke noch öffnen?

2020-04-07T13:51:20+02:00

Nach Inkrafttreten der zweiten Verordnung vom 21.03.2020 sind Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes für den Publikumsverkehr zu schließen. Dies gilt auch für den Dönerladen um die Ecke. Ausnahme: Ein Außerhausverkauf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung darf stattfinden. Allerdings ist der Verzehr innerhalb eines Umkreises von 50m zu diesen Bereichen unzulässig.

Darf der Dönerladen um die Ecke noch öffnen?2020-04-07T13:51:20+02:00

Wie sollen sich Inhaber von Läden mit Doppelnutzung (Verkauf und Handwerk z. B. Fahrradladen mit Werkstatt und Haushaltsbedarf mit Messerschleifen, Verkauf und Dienstleistung z. B. Verkauf Handarbeit und Wäscherei) verhalten? (Seenplatte)

2020-04-07T13:45:12+02:00

In der Verordnung ist klar geregelt, wer öffnen darf und wer nicht. Ein Fahrradladen beispielsweise hat keine medizinische Notwendigkeit oder zählt nicht zum Lebensmitteleinzelhandel und hat damit geschlossen zu bleiben. Die Werkstatt hingegen als Dienstleister darf geöffnet sein. Siehe dazu § 1 Absatz 3.

Wie sollen sich Inhaber von Läden mit Doppelnutzung (Verkauf und Handwerk z. B. Fahrradladen mit Werkstatt und Haushaltsbedarf mit Messerschleifen, Verkauf und Dienstleistung z. B. Verkauf Handarbeit und Wäscherei) verhalten? (Seenplatte)2020-04-07T13:45:12+02:00

Wie sieht die Regelung für die Strandbewirtschaftung (Strandkorbvermieter, Strandgastronomen etc.) aus? (Rostock/Warnemünde)

2020-04-07T13:42:34+02:00

Strandkorbvermieter dürfen ihre Strandkörbe nicht mehr vermieten, da sie laut § 1 Absatz 5 der Verordnung für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Mit Wirkung vom 21.03.2020 dürfen Gastronomen nicht mehr öffnen. Ausnahmen bestehen für Liefer- und Abholservices.

Wie sieht die Regelung für die Strandbewirtschaftung (Strandkorbvermieter, Strandgastronomen etc.) aus? (Rostock/Warnemünde)2020-04-07T13:42:34+02:00
Nach oben